Baudenkmäler in Pullach: alte, neue, verlorene.

5. Dezember 2018: Vortrag von Prof. Justus Thyroff, Pullacher Geschichtsforum

Was macht ein Objekt zum Denkmal? Um diese Frage ging es an diesem Abend am Beispiel von Pullacher Gebäuden.

Historische Bauwerke sind schon immer gepflegt und erhalten worden – aus Sparsamkeit wie aus Pietät. Schwerpunkt der Erhaltung waren kirchliche und weltliche Monumentalbauten wie Klöster und Kirchen, Burgen und Schlösser; im Vordergrund standen ästhetische Gesichtspunkte: das „schöne Denkmal“.
Im 19.Jh. weitete sich der Denkmalbegriff aus. Als erhaltenswert galten nun auch Elemente der Stadtbefestigung wie Türme und Tore, technische Anlagen wie Mühlen und bürgerliche und bäuerliche Wohnhäuser. Neben ästhetisch-künstlerische Kriterien für die Erhaltung traten nun vor allem historische Gesichtspunkte.

Das Bayerische Denkmalschutzgesetz von 1973 nennt nunmehr fünf Kriterien, die die Denkmaleigenschaft begründen können. Hier zeigt sich, welche Ausweitung der Denkmalbegriff mittlerweile erfahren hat:
– Geschichtliche Bedeutung
– Städtebauliche Bedeutung
– Künstlerische Bedeutung
– Wissenschaftliche Bedeutung
– Volkskundliche Bedeutung

Welche dieser Kriterien könnten auf verschiedene Pullacher Objekte zutreffen – beispielsweise in der Ortsmitte, in Großhesselohe oder in Bad Pullach?

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